Ich, mein Kind oder meine Angehörigen benötigen logopädische Therapien?
Die logopädische Behandlung wird grundsätzlich immer nur auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt! Dies gilt auch für Privatpatienten.
Vom Gesetzgeber ist zur Zeit ein Eigenanteil von 10 Prozent zuzüglich 10,00 EUR Verordnungsgebühr vorgeschrieben, falls Sie von der Zuzahlung nicht befreit sind. Ausnahmen sind Kinder, chronisch Kranke und soziale Härtefälle.
Auch privat versicherte Patienten sollten sich vor Therapiebeginn, zwecks Klärung der Kostenübernahme, mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Eine logopädische Verordnung (Heilmittelverordnung – Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie – Formular 14) für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehörigen darf ausgestellt werden vom:
auch als Hausbesuch.
Wir kommen auch zu Ihnen nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung. Dies ist immer dann möglich, wenn es aus medizinischer Sicht begründbar ist. Ihr Arzt entscheidet, ob ein Hausbesuch nach medizinischen Gesichtspunkten stattfinden kann.
Wir betreuen Kinder, Jugendliche und Erwachsene auch in Tageseinrichtungen wie Intergrationskindergarten, Blindenschule, Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, ASB Werkstatt und Seniorenwohnheim in und um Königs Wusterhausen.